
Außerdem übernimmt der SKFM für 65 ehrenamtliche Betreuer mit rund 90 Betreuten die Koordination, berichtete Petra Engeln, Fachbereichsleiterin für die gesetzliche Betreuung beim SKFM.
Der Gesetzgeber sieht vorrangig gesetzliche Betreuungen als ehrenamtliche Aufgabe an. Die Fälle, die aber ehrenamtlichen Betreuern nicht zugemutet werden können oder aber besondere Fachkenntnis erfordern, werden vom Betreuungsgericht an den SKFM als Vereinsbetreuer und andere Berufsbetreuer vermittelt.
Der Betreuungsrichter entscheidet über den Umfang der Aufgabenkreise der Betreuer. Dazu gehören Gesundheitsfürsorge, Vermögensfürsorge, Betreuung bei Wohnungsangelegenheiten sowie Rechts-, Antrags- und Behördenangelegenheiten.
Petra Engeln berichtete, dass der wirtschaftliche Zwang in der gesetzlichen Betreuung zunehmend steigt. Es bedarf dringend einer Anpassung der gesetzlich vorgeschriebenen Vergütung, da sie seit 2005 nicht mehr angepasst wurde. Gleichzeitig gab es eine Kostensteigerung von rd. 20%. Nur durch Anhebung der Fallzahlen (z. Zt. 50 Fälle pro Vollzeitstelle) zu Lasten der Betreuungsqualität auf dem Rücken der Mitarbeiter können wir uns noch halten, berichtete Petra Engeln. Wenn die Betreuungsvereine als kompetente Ansprechpartner für ratsuchende Bürger wegfallen, wird das Ehrenamt erheblich geschwächt und das soziale System kippt.
Die SPD-AG60+ sicherte dem SKFM Unterstützung zu bei der Forderung nach einer sofortigen Erhöhung der Stundensätze für beruflich geführte rechtliche Betreuung.
Am Schluss der Veranstaltung bedankten sich die Teilnehmer für die umfassenden Informationen auch über die Vorsorgevollmacht und versicherten, dass sie im Bekanntenkreis den SKFM als Beratungsstelle weiterempfehlen werden.